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FAQs

Wir haben einige der am häufigsten gestellten Fragen an einem Ort zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, die hier nicht beantwortet wurden, kontaktieren Sie uns bitte. Wir tun unser Bestes, um Ihnen zu helfen.

Therapie Sitzung

Muss ich die Behandlung selbst bezahlen?

Dies können wir leider nicht pauschal beantworten. Es gibt verschiedene Wege einer Kostenübernahme. Eine Auflistung geben wir Ihnen hier:

 

Therapie:

Die Therapien Soziotherapie, Sozialkompetenztraining & Entspannungstherapie können bis auf eine kleine Zuzahlung größtenteils mit der Krankenkasse verrechnet werden. Voraussetzung hierfür: Sie haben eine diagnostizierte psychische Erkrankung und haben eine Verordnung von ihrem behandelnden Arzt. Erfüllen Sie diese Kriterien, können wir Sie bei der Einholung der Verordnung auch unterstützen. 

Haben Sie keine psychische Störung diagnostiziert, können Sie die Behandlung auch als Selbstzahler wahrnehmen.

Hypnosetherapie & Psychotherapie werden aktuell nur für Selbstzahler angeboten.

 

Prävention:

Über die Krankenkassen können alle Seminare und Kurse zum Thema Entspannung, Stressmanagement, Burn-Out Coaching abgerechnet werden. Hierzu erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie dann bei ihrer Krankenkasse einreichen. Die Kosten werden in der Regel zu 75 -100% von den Kassen übernommen.

Möchten Sie die Angebote im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements in ihrem Unternehmen anbieten werden diese auf Selbstzahlerbasis abgerechnet. Sprechen Sie uns für individualisierte Angebote gerne an!


 

Wie sieht das Aufnahmeverfahren aus?

Interessieren Sie sich für ein Angebot können Sie sich unverbindlich bei uns melden und sich beraten lassen. Nutzen Sie hierfür gerne unsere  Mailadresse: kontakt@aureha-therapie.de oder rufen Sie uns an.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht alle Anrufe gleich annehmen können. Sprechen Sie uns einfach aufs Band. Wir melden uns zeitnah zurück!

Wie hoch wird meine Zuzahlung sein?

Falls Sie nicht von den Zuzahlungen befreit sind kann eine Zuzahlung von 5€-10€ pro Therapiestunde fällig werden. Kontaktieren Sie uns dennoch, denn wir können Sie gegeben falls auch bei der Beantragung einer Befreiung unterstützen

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